HOFFSTADT • RAFFENBERG RECHTSANWÄLTE

Rechtsanwälte als Dienstleister

Rechtsanwälte als Dienstleister – heute eine allgemein anerkannte Auffassung.

Heute ist der Anwalt gesucht, der sich „kümmert“, jemand, der für den Mandanten in Konflikt- und Problemsituationen die Möglichkeiten durchdenkt, an die der Mandant aufgrund seiner Konfliktverstrickung nicht denken kann. Der Anwalt muß wissen, was den Mandanten bewegt. Oft kommt der Mandant mit einem Rechtsproblem, das eigentlich nur ein Symptom für eine dahinterliegende Thematik ist. Der Mandant braucht den Anwalt, der sich in ihn hineinversetzt und nachfragt, um besser zu verstehen.

Was den Anwalt als Dienstleister an der Seite seines Mandanten von allen anderen Dienstleistern unterscheidet und ihn zur Kraft des Mandanten werden läßt, ist seine Unabhängigkeit von Dritten, d.h. sein eigenes freies Unternehmertum, seine Verschwiegenheit und seine Verpflichtung immer nur die Interessen einer Partei wahrzunehmen.

Dies sind Grundsätze, die für alle Lebensgebiete und die damit einhergehenden Rechtsgebiete gelten. Jeder Mandant sollte seinen Anwalt hieran messen.

Wir sind bereit.


Ursula-Maria Hoffstadt
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Mediatorin

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