HOFFSTADT • RAFFENBERG RECHTSANWÄLTE
Die Seiltänzer

"Die Seiltänzer" von Alfred Arnold

Was ist Mediation?

Die Mediation ist ein außergerichtliches Verfahren der Streitbeilegung. Dabei sollten die streitenden Parteien durch Vermittlung eines neutralen Dritten – des Mediators – darin unterstützt werden, selbst Problemlösungen zu entwickeln, die dann von allen Beteiligten akzeptiert werden können. Es handelt sich also nicht um eine Konfliktlösung im Sinne einer Konfliktentscheidung. Mediation ist kein Schiedsgerichtsverfahren mit einem Entscheider, vielmehr suchen die Parteien gemeinsam nach einer konsensfähigen Lösung. Hierbei werden sie vom Mediator unterstützt.

Der Fokus des Verfahrens liegt weniger auf der Betrachtung von Rechtsansprüchen, sondern vielmehr auf der Erarbeitung und Berücksichtigung der kurzfristigen und längerfristigen Interessen und Ziele der beteiligten Parteien. Gerade diese Interessen und Ziele werden dann Grundlage der einvernehmlichen Konfliktlösung. Die Vorteile gegenüber der gerichtlichen Auseinandersetzung liegen auf der Hand: Der Mediator ist nicht an strenge Verfahrens- und Beweisregeln gebunden, sondern kann einen Kompromiss in Sinne einer Gesamtlösung aller zwischen den Parteien bestehenden Interessenkonflikte finden. Damit können langwierige und personalintensive Rechtsstreitigkeiten vermieden werden.

Das Verfahren ist – im Gegensatz zu einem Gerichtsverfahren – nicht förmlich, aber gleichwohl strukturiert. Es ist nicht öffentlich. Im Mediationsverfahren wird der Blick der Parteien weg von Angriff und Verteidigung hin auf eine für beide Parteien interessengerechte Lösung des Konflikts gerichtet. Dabei treffen die Parteien ihre eigenen Entscheidungen. Infolge der besonderen Rolle der Parteiinteressen und der Möglichkeit, den vollständigen Lebenssachverhalt in das Verfahren einzubeziehen, entstehen im Mediationsverfahren häufig besonders kreative Lösungen.

Grundprinzipien der Mediation


Freiwilligkeit
Jede Konfliktpartei muss freiwillig an dem Mediationsverfahren teilnehmen. Die Streitenden sollen aus eigenem Wunsch und ohne Zwang ein Stück der eigenen Position aufgeben und lösungsorientiert handeln.
Eigenverantwortung
Die Konfliktparteien sind selbst verantwortlich für das zu suchende Ergebnis.
Allparteilichkeit
Der Mediator nimmt die Interessenanlagen aller Konfliktparteien gleichermaßen wahr.
Lösungsorientiertheit/Ergebnisoffenheit
Ziel der Mediation ist die Lösung des Konfliktes, kein Schuldspruch. Der Ausgang des Verfahrens ist völlig offen.
Neutralität
Der Mediator nimmt keine Wertungen vor, zeigt weder Sympathie noch Antipathie.
Informiertheit
Die Konfliktparteien sollen das Mediationsverfahren mit der größtmöglichen Offenheit führen.
Vertraulichkeit
Die Mediation ist vertraulich. Der Grundsatz der Vertraulichkeit gilt dabei sowohl für den Mediator als auch für die Parteien
Wertschätzung
Der Mediator bringt allen Konfliktparteien den gleichen Respekt entgegen.

Ablauf der Mediation


Vorgepräch
Im Vorgespräch klärt der Mediator, ob der konkrete Konflikt durch Mediation gelöst werden kann. Ist dies der Fall, werden die Kosten für die Mediation geklärt und der Mediationsvertrag abgeschlossen.
Festhalten der Vereinbarung
Nach der erfolgreichen Mediation wird der Abschlussvertrag unterzeichnet, in dem die erarbeiteten Ergebnisse schriftlich festgehalten werden. Die Vereinbarung muss klar und allgemein verständlich formuliert sein und von allen Parteien unterzeichnet werden.
Verhandlungsphase
Die Ziele der Mediation werden festgelegt, das heißt, es wird eine einvernehmliche Entscheidung über die Verhandlungsthemen und eine gemeinsame Definition des Problems getroffen.
Überprüfung
Die Phase dient der Bewertung von Lösungsmöglichkeiten und ob diese Lösungswege wirklich realisiert werden können.
Optionen und Alternativen
Verschiedene Lösungsmöglichkeiten für das Problem werden gesammelt und dann gemeinsam ausgewertet.
Vollzugsprüfung
Die Vereinbarungen werden in die Realität umgesetzt und der Mediator bleibt weiterhin Ansprechpartner der Konfliktparteien.
Verhandeln und entscheiden
Hier wird geklärt, welche möglichen Lösungen den Beteiligten am meisten zusagen. Es werden nur Lösungen akzeptiert, die im Konsens getroffen wurden. Alle Parteien müssen sich mit dem Ergebnis identifizieren können.
 

Vorteil der Mediation

Statt eines „Verlierers“ und eines „Gewinners“ gibt es bei einer erfolgreichen Mediation zwei Gewinner bzw. zufriedene Mediationsparteien je nach Mediationszusammenhang unverzichtbare Voraussetzung für ein notwendiges Miteinander:

Das getrennte Ehepaar, das über den Weg der Mediation Lösungen für streitige Vermögensfragen gefunden hat, ist freier im zukünftigen Umgang als Elternpaar zu Gunsten gemeinsamer Kinder.

Die uneinigen Arbeitskollegen können künftig wieder ohne Bauchschmerzen zur Arbeit gehen.

Vertragspartner, die durch langfristige Verträge auseinander gebunden sind, müssen keine Verluste durch vorzeitige Vertragskündigung hinnehmen.

Was kostet Mediation?

Honorare werden individuell vereinbart. Die Klärung der Honorarfrage erfolgt vor Auftragserteilung.

Wie lange dauert ein Mediationsverfahren?

Völlig unterschiedlich, je nach Konflikt.

Nach dem Vorgespräch (s. o.) kann eine Einschätzung über die Dauer gegeben werden. Ein straffer ergebnis-orientierter Zeitrahmen ist für jede Mediation wichtig.

Referenzen

Da Vertraulichkeit eines der Grundprinzipien von Mediation ist, können keine konkreten Fälle genannt werden. Entsprechend unseren anwaltlichen Erfahrungen sind wir im Konflikten im familien- und arbeitsrechtlichen Bereich tätig.

Ursula-Maria Hoffstadt
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Mediatorin

Theaterstraße 22
53111 Bonn
Telefon (0228) 55 99 2-0
Telefax (0228) 55 99 2-22
info@bonn-fachanwalt.de