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Ursula-Maria Hoffstadt
Ursula-Maria Hoffstadt (* 1967), 1986 Abitur in Mannheim, 1986-91 Studium Jura Mannheim, Lausanne u. Bonn, 1. Staatsexamen, 1991-94 Referendariat OLG Koblenz, Mitarbeit bei der Delegation der Europäischen Kommission in Bamako/Mali/Westafrika, 2. Staatsexamen. Seit 1994 niedergelassene Rechtsanwältin in Bonn mit Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht in Insolvenz, Individualarbeits- und Familienrecht, seit 2002 Fachanwältin für Arbeits- und Familienrecht mit Schwerpunkt Rechtsgestaltung über rechtliche, soziale und kulturelle Grenzen unter der Überwindung der Kommunikationsschranken in den Sprachen Französisch, Englisch, Spanisch und Gebärdensprache für gehörlose Mandanten. Mediatorin in den Bereichen Konflikte in betrieblichen Umfeld oder im familienrechtlichen Kontext. Beratung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Betriebsräten. In Familienrecht Vertretung von Frauen und Männern. Experten-Beratung Wirtschaftsmagazine. Mitautorin "Die Anwaltsklausur" (Jus-Schriftenreihe, C. H. Beck-Verlag) Ehrenamtliches Engagement beim Kinderschutzbund und im Verband binationaler Ehen/Partnerschaften Voraussetzung für die Verleihung der Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrechtsind besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen. Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet des Arbeitsrechts erheblich das Maß dessen übersteigen, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Die theoretischen Kenntnisse werden in einem anwaltsspezifischen mind. 120 Zeitstunden umfassenden Lehrgang, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfassen muss, vermittelt. Der Erwerb der theoretischen Kenntnisse ist durch schriftliche Leistungskontrollen von insgesamt 15 Stunden nachzuweisen. Der Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen ist durch die selbstständige Bearbeitung von 100 Fällen nachzuweisen, wovon mindestens die Hälfte der Fälle Gerichtsverfahren oder rechtsförmliche Verfahren sein müssen. Für das Fachgebiet des Arbeitsrechts sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen: Individualarbeitsrecht (Abschluss und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages, Inhalt und Beendigung des Arbeits- und Berufsbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz, Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung, Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen, Grundzüge des Arbeitsförderungsrechts und des Sozialversicherungsrechts); Kollektives Arbeitsrecht (Tarifvertrags-, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht, Grundzüge des Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts); Verfahrensrecht. Wer die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Sie können in die berufsrechtlichen Regelungen (Fachanwaltsordnung - FAO) für die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht auf den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de Einsicht nehmen. Voraussetzung für die Verleihung der Bezeichnung Fachanwalt für Familienrechtsind besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen. Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet des Familienrechts erheblich das Maß dessen übersteigen, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Die theoretischen Kenntnisse werden in einem anwaltsspezifischen mind. 120 Zeitstunden umfassenden Lehrgang, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfassen muss, vermittelt. Der Erwerb der theoretischen Kenntnisse ist durch schriftliche Leistungskontrollen von insgesamt 15 Stunden nachzuweisen. Der Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen ist durch die selbstständige Bearbeitung von 120 Fällen nachzuweisen, wovon mindestens die Hälfte der Fälle Gerichtsverfahren oder rechtsförmliche Verfahren sein müssen. Für das Fachgebiet des Familienrechts sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
Wer die Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Sie können in die berufsrechtlichen Regelungen (Fachanwaltsordnung - FAO) für die Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht auf den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de Einsicht nehmen. |
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Ursula-Maria Hoffstadt |
Theaterstraße 22 |
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