Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Meine Kanzlei vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in den Bereichen Individualarbeitsrecht, kollektives Arbeitsrecht und Arbeitsrecht in der Insolvenz und Unternehmensnachfolge / Umstrukturierung. Ich biete meinen Mandanten praxisnahe und zielorientierte Lösungen in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.

Was genau ist das Arbeitsrecht:

Das Arbeitsrecht wird dem Zivilrecht zugeordnet. Dabei unterscheidet man zwischen zwei Unterpunkten: Das Individualarbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelner Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Das Kollektive Arbeitsrecht hingegen ist für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen wie beispielsweise Betriebsräten zuständig.

Das Arbeitsrecht umfasst Angelegenheiten wie Arbeitszeugnis, Betriebsbedingte Kündigung, Kündigung Arbeitgeber, Kündigung Arbeitnehmer, Personenbedingte Kündigung, Schwerbehinderung, Urlaubsgeld, Verhaltensbedingte Kündigung, Weihnachtsgeld und Zeugnisberichtigung.

Was bedeutet die Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“?

In Deutschland können Rechtsanwälte für das Arbeitsrecht eine spezielle Qualifikation erwerben. Nach einem entsprechenden Verfahren bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer kann sich der Rechtsanwalt dann als Fachanwalt für Arbeitsrecht bezeichnen.

Voraussetzungen für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“:

Für die Vergabe dieses Titels sind besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen notwendig. Diese müssen das Maß, welches üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird, deutlich übersteigen.

Die theoretischen Kenntnisse werden in einem anwaltsspezifischen – mindestens 120 Stunden umfassenden Lehrgang – vermittelt, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets beinhalten muss. Der Erwerb der theoretischen Kenntnisse erfolgt durch schriftliche Leistungskontrollen von insgesamt 15 Stunden.

Der Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen kommt durch die selbstständige Bearbeitung von 100 Fällen zustande, wovon mindestens die Hälfte der Fälle Gerichtsverfahren oder rechtsförmliche Verfahren sein müssen.

Für das Fachgebiet des Arbeitsrechts sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

Individualarbeitsrecht

Abschluss und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages, Inhalt und Beendigung des Arbeits- und Berufsbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz, Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung, Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen, Grundzüge des Arbeitsförderungsrechts und des Sozialversicherungsrechts.

Kollektives Arbeitsrecht

Tarifvertragsrecht, Personalvertretungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Grundzüge des Arbeitskampfrechts und des Mitbestimmungsrechts.

Verfahrensrecht

Wer als Fachanwalt für Arbeitsrecht handelt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen.

Sie können in die berufsrechtlichen Regelungen (Fachanwaltsordnung – FAO) für die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht auf den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de Einsicht nehmen.

Folgebescheinigungen ab 2022


PDF icon

Fortbildungsbescheinigung 2022 (Aktualisierung August 2022)
Fortbildungsbescheinigung-2022-Portal-Ursula-Maria-Hoffstadt.pdf (144KB)

 

Folgebescheinigungen ab 2020


PDF icon

Fortbildungsbescheinigung 2020 (Aktualisierung August 2019)
07.08.2020 Fortbildungsbescheinigung-DAV-2020.pdf (960KB)

 

Folgebescheinigungen ab 2019


PDF icon

Fortbildungsbescheinigung 2019 (Aktualisierung August 2019)
07.08.2019 Fortbildungsbescheinigung_2019.pdf (584KB)

 

Folgebescheinigungen ab 2017


PDF icon

Fortbildungsbescheinigung 2017 (Aktualisierung August 2018)
07.08.2018 Fortbildungsbescheinigung_2017.pdf (584KB)

 

Folgebescheinigungen ab 2016


PDF icon

Fortbildungsbescheinigung 2016
15.04.2017 09.50 Fortbildungsbescheinigung_2016.pdf (583KB)

 

Folgebescheinigungen ab 2015


PDF icon

Fortbildungsbescheinigung 2015
15.04.2016 09.50 Fortbildungsbescheinigung_2015.pdf (583KB)

 

Folgebescheinigungen ab 2014


PDF icon

Fortbildungsbescheinigung 2014
15.04.2015 09.50 Fortbildungsbescheinigung_2014_1.pdf (362.58KB)

 

Folgebescheinigungen 2007-2013

 
MENÜ
×
MENÜ