Rechtsgebiete
In beiden Rechtsgebieten, sei es bei einer beabsichtigten Kündigung, sei es bei Trennungsabsicht, ist eine Beratung im Vorfeld zu empfehlen, um mögliche Gestaltungsräume umfassend nutzen zu können.
In beiden Rechtsgebieten, sei es bei einer beabsichtigten Kündigung, sei es bei Trennungsabsicht, ist eine Beratung im Vorfeld zu empfehlen, um mögliche Gestaltungsräume umfassend nutzen zu können.