Familienrecht
Meine Kanzlei hat sich auf den Bereich des Familienrechts spezialisiert. Für meine Mandanten biete ich daher praxisnahe und zielorientierte Lösungen in allen familienrechtlichen Angelegenheiten.
Was gehört zum Familienrecht:
Als Teilgebiet des Zivilrechts kümmert sich das Familienrecht um Rechtsverhältnisse von Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie oder sonstiger Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Weiterhin regelt es die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen wie die Vormundschaft, die Pflegschaft und rechtliche Betreuung.
Zum Rechtsgebiet vom Familienrecht gehören: Abstammungsrecht, Adoption, Einbenennung, Elternunterhalt, Gemeinsame elterliche Sorge, Kindesunterhalt, Nachehelicher Unterhalt, Namensrecht, Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Scheidung, Trennungsunterhalt, Umgangsrecht, Unterhalt gemäß Paragraph 1615 l BGB, Versorgungsausgleich, Wechselmodell und Zugewinn.
Was genau bedeutet die Bezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht“?
Um dem Titel Fachanwalt für Familienrecht verliehen zu bekommen, sind besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen erforderlich, die vorliegen, wenn das Maß dessen überstiegen wurde, das normalerweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Ein spezieller Lehrgang, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfasst und mindestens 120 Stunden dauert, vermittelt dabei die besonderen theoretischen Kenntnisse. Die Prüfung des Erwerbs dieser Kenntnisse ist durch schriftliche Leistungskontrollen von insgesamt 15 Stunden nachzuweisen.
Für den praktischen Teil ist die selbstständige Bearbeitung von 120 Fällen nachzuweisen, wovon mindestens die Hälfte der Fälle gerichts- oder rechtsförmliche Verfahren sein müssen.
Für das Fachgebiet des Familienrechts sind zudem besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
Ehescheidung, Sorgerecht, Umgang, Eheliches Güterrecht, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Nichteheliche Lebensgemeinschaft, Familienrechtliche Mediation, Internationales Privatrecht, Verfahrensrecht, Vertragsgestaltung, Bezüge zum Erbrecht
Wer als Fachanwalt für Familienrecht agiert, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen.
Sie können in die berufsrechtlichen Regelungen (Fachanwaltsordnung – FAO) für die Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht auf den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de Einsicht nehmen.
Folgebescheinigungen ab 2022
Fortbildungsbescheinigung-2022-Portal-Ursula-Maria-Hoffstadt.pdf (960KB)
Folgebescheinigungen ab 2020
07.08.2020 Fortbildungsbescheinigung-DAV-2020.pdf (960KB)
Folgebescheinigungen ab 2019
07.08.2019 Fortbildungsbescheinigung_2019.pdf (584KB)
Folgebescheinigungen ab 2017
07.08.2018 Fortbildungsbescheinigung_2017.pdf (584KB)
Folgebescheinigungen ab 2016
24.11.2017 09.50 Fortbildungsbescheinigung_2016-2.pdf (583KB)
15.04.2017 09.50 Fortbildungsbescheinigung_2016.pdf (583KB)
Folgebescheinigungen ab 2015
15.04.2016 09.50 Fortbildungsbescheinigung_2015.pdf (583KB)
Folgebescheinigungen ab 2014
15.04.2015 09.50 Fortbildungsbescheinigung_2014_1.pdf (362.58KB)